Unterstützungsdarlehen können Studierenden der Trierer Hochschulen gewährt werden, die ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Weiterführung ihres Studiums gehindert sind.
Über die Vergabe des Darlehens entscheidet ein Ausschuss.
Die Höhe des zu gewährenden Unterstützungsdarlehens bestimmt sich nach der Maßgabe der Notlage des Antragstellers. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 3.000 Euro.
Das Darlehen wird nicht verzinst.
Die Rückzahlung muss spätestens ein Jahr nach Auszahlung beginnen und nach weiteren 24 Monaten abgeschlossen sein.
Als Sicherheit ist die Bürgschaftserklärung eines deutschen Bürgen mit Einkommensnachweis des Bürgen vorzulegen. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein.